Gesellschaft und Politik
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MAR
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
mit Informationen zum ErbrechtDatum: Do 16.03.2023, 19.00 Uhr
Ort: 94486 Osterhofen-Thundorf, Gasthaus zur Überfahrt, Quirinistr. 30
Mitveranstalter: Pfarrgemeinderat Thundorf
Seit Anfang des Jahres 2023 gibt es für Ehepartner ein Notvertretungsrecht in gesundheitlichen Belangen. Warum es trotzdem oder gerade deshalb einer Patientenverfügen bedarf erfahren Sie in diesem Vortrag. In nicht gesundheitlichen Fragen stellt sich die Frage, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie es nicht mehr können. Jeder und jede kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn/sie entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Referent/in
Wolfgang Geier