Gesellschaft und Politik
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SEP
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Was Sie bedenken und beachten sollen.Datum: Mi 20.09.2023, 19.00 Uhr
Ort: 94491 Hengersberg, Jugendheim Hengersberg, Unverdorbenweg 1a
Mitveranstalter: Pfarrgemeinderat
Seit Anfang des Jahres 2023 gibt es für Ehepartner ein Notvertretungsrecht in gesundheitlichen Belangen. Warum es trotzdem oder gerade deshalb einer Patientenverfügung bedarf, erfahren Sie in diesem Vortrag.
In nicht gesundheitlichen Fragen stellt sich die Frage, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie es nicht mehr können. Jeder und jede kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn/sie entscheiden müssen.
Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Als Referent steht jeweils Wolfgang Geier, Rechtsanwalt zur Verfügung.
Referent/in
Wolfgang Geier